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   OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13   

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https://dejure.org/2015,1414
OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13 (https://dejure.org/2015,1414)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.01.2015 - 2 A 466/13 (https://dejure.org/2015,1414)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 2 A 466/13 (https://dejure.org/2015,1414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 242 BGB, § 6 Abs 2 Nr 2 S 3 AbgG SL, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG SL, § 48 Abs 2 S 3 Nr 2 VwVfG SL, § 49a Abs 1 VwVfG SL
    Zum Begriff des Dienstwagens eines Abgeordneten nach dem saarländischen Abgeordnetengesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung gegenüber einem Landtagsabgeordneten aufgrund der Inanspruchnahme eines Dienstwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung gegenüber einem Landtagsabgeordneten aufgrund der Inanspruchnahme eines Dienstwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Saarlouis, 18.10.2013 - 3 K 335/12

    Landtagsabgeordneter; Zurverfügungstellung eines Dienstwagens zur unentgeltlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13
    Unter Abänderung des aufgrund der Beratung vom 18. Oktober 2013 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 335/12 - wird die Klage abgewiesen.

    Mit Urteil vom 18.10.2013 - 3 K 335/12 - hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes den Bescheid vom 20.12.2011 und den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 26.3.2012 aufgehoben und den Beklagten verurteilt, an den Kläger 10.291,28 EUR zu zahlen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18.10.2013 - 3 K 335/12 - die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13
    Eine Ausnahme kann etwa dann in Erwägung gezogen werden, wenn ein Begünstigter bei seinen Angaben ein Höchstmaß an Sorgfalt hat walten lassen, er sich beispielsweise bei der zuständigen Behörde erkundigt hat, so dass der Fehler nicht mehr seiner Verantwortungssphäre zugerechnet werden kann.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 24.7.2014 - 3 C 23/13 - (juris)) Hiervon kann im vorliegenden Fall indes nicht ausgegangen werden, da sich der Kläger gerade nicht bei dem Beklagten erkundigt hat, ob dieser an der von ihm während der vorangegangenen Legislaturperiode im Fall Dr. H... vertretenen Rechtsauffassung festhält.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13
    Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt vielmehr nur dann vor, wenn die maßgeblichen Kriterien unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen.(Vgl. BVerfG, Urteil vom 8.07.1997 - 1 BvR 1934/93 -, BVerfGE 96, 198 ff.; Beschluss vom 13.6.1979 - 1 BvL 97/78 -, BVerfGE 51, 295 ff) Im Fall Dr. H... hat der Beklagte das Absehen von einer Rückforderung damit begründet, dass er seine Rechtsmeinung in jenem Fall mehrfach geändert und es deshalb als Verstoß gegen Treu und Glauben ("venire contra factum proprium") angesehen habe, den erstatteten Betrag schließlich doch zurückzufordern.
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13
    Hierbei sind vom Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß gezahlte Nutzungsvergütungen in Abzug zu bringen.(Vgl. BFH, Urteil vom 7.11.2006 - VI R 95/04 - (juris)) Demgegenüber wird bei der Anwendung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 SaarlAbgG gerade nicht der aus der Nutzung eines Dienstwagens resultierende geldwerte Vorteil ermittelt.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13
    Maßgeblich ist vielmehr allein die objektive Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben.(Vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2011 - 1 L 64/11 - (juris)) Es reicht aus, dass die Ursache für die fehlerhaften Angaben in der Sphäre des Betroffenen liegt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1987 - 9 C 255/86 - BVerwGE 78, 139; Sachs a.a.O. Rdnr. 156) Hier hat der Kläger dem Beklagten am 29.1.2010 mitgeteilt, dass er ab dem 1.2.2010 keinen Dienstwagen mehr habe.
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13
    Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt vielmehr nur dann vor, wenn die maßgeblichen Kriterien unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen.(Vgl. BVerfG, Urteil vom 8.07.1997 - 1 BvR 1934/93 -, BVerfGE 96, 198 ff.; Beschluss vom 13.6.1979 - 1 BvL 97/78 -, BVerfGE 51, 295 ff) Im Fall Dr. H... hat der Beklagte das Absehen von einer Rückforderung damit begründet, dass er seine Rechtsmeinung in jenem Fall mehrfach geändert und es deshalb als Verstoß gegen Treu und Glauben ("venire contra factum proprium") angesehen habe, den erstatteten Betrag schließlich doch zurückzufordern.
  • VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09

    Änderung einer Ermessenspraxis bezüglich der Ermittlung der zuwendungsfähigen

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13
    Die Verwaltung ist bei der Änderung einer Verwaltungspraxis gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder an die rechtsstaatlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes gebunden.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 7.12.2010 - 11 A 2758/09 - (juris)) Dies gilt auch für die Entscheidung, eine gesetzlich nicht gebotene begünstigende Verwaltungspraxis zu beenden.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.6.2009 - 2 B 33/09 - (juris)) Ausgehend davon war es dem Beklagten nicht verwehrt, von seiner ursprünglichen, nunmehr von ihm als falsch erkannten Rechtsansicht abzurücken.
  • BVerwG, 08.06.2009 - 2 B 33.09

    Freiwilliges Ausscheiden aus einem Soldatenverhältnis auf Zeit; Leistungsbescheid

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13
    Die Verwaltung ist bei der Änderung einer Verwaltungspraxis gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie etwa an das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot oder an die rechtsstaatlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes gebunden.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 7.12.2010 - 11 A 2758/09 - (juris)) Dies gilt auch für die Entscheidung, eine gesetzlich nicht gebotene begünstigende Verwaltungspraxis zu beenden.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.6.2009 - 2 B 33/09 - (juris)) Ausgehend davon war es dem Beklagten nicht verwehrt, von seiner ursprünglichen, nunmehr von ihm als falsch erkannten Rechtsansicht abzurücken.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11

    Rückforderung von Zuwendungen - Vertrauensschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 29.01.2015 - 2 A 466/13
    Maßgeblich ist vielmehr allein die objektive Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben.(Vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2011 - 1 L 64/11 - (juris)) Es reicht aus, dass die Ursache für die fehlerhaften Angaben in der Sphäre des Betroffenen liegt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1987 - 9 C 255/86 - BVerwGE 78, 139; Sachs a.a.O. Rdnr. 156) Hier hat der Kläger dem Beklagten am 29.1.2010 mitgeteilt, dass er ab dem 1.2.2010 keinen Dienstwagen mehr habe.
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